Schießanlagen

Beratung bei der Planung, Abnahme und dem Betrieb von Schießstätten auf der Rechtsgrundlage des § 27 Waffengesetz (WaffG).

Schallmessung und Schallprognose

Für die vorgenannten Leistungen biete ich Ihnen in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bzw. die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige und für die nachfolgenden Bereiche meine Unterstützung an:

Offene oder teilgedeckte Schießstände für Einzelgeschosse


Geschlossene Schießstände bis 300 Meter (Raumschiessanlagen) mit und ohne Schießen auf Zwischenentfernungen.


Spezielle Schießstände z. B.

  • Schießstände für den Schrotschuss
  • Vogelschießstände
  • Bogenschießstände
  • Schießanlagen für wissenschaftliche und technische Zwecke


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